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EU: Beitrags-Gleichbehandlung
Ausländische Pensionen werden beitragspflichtig
INNSBRUCK (28.06.2010). Bisher bezahlten österreichische Pensionisten, die zusätzlich noch eine ausländische Rente bezogen haben, Krankenversicherung nur für die österreichische Pension. Eine neue EU-Verordnung hebt nun diese Ungleichbehandlung von österreichischen und ausländischen Renten/Pensionen auf. Erstmals werden ausländische Renten und Pensionen im Sinne der Beitragsgerechtigkeit krankenversicherungspflichtig.

Nach der bisherigen Regelung musste der eine Pensionist, der immer in Österreich gearbeitet hat, für sein volles Einkommen zahlen und der andere nicht, nur weil er zum Teil im Ausland gearbeitet hat. Beide hatten aber den gleichen Anspruch auf Leistungen.

Ein Beispiel: Ein Versicherter, der ausschließlich in Österreich beschäftigt war und aufgrund dessen eine österreichische Pension in der Höhe von 1500 Euro bezieht, entrichtet bei einem Beitragssatz von 5,1 Prozent einen Krankenversicherungsbeitrag von 76,50 Euro. Hat ein Versicherter nur eine kurze Beschäftigung in Österreich ausgeübt und erhält daraus eine Pension von 50 Euro, bezahlt er Krankenversicherung in der Höhe von 2,55 Euro. Wurde der Großteil der Beschäftigung in Deutschland ausgeübt, mit einer daraus resultierenden Pension von 1500 Euro, so war diese bis dato nicht krankenversicherungspflichtig. Die Leistungen der Krankenversicherung standen in keiner Relation zu den Beiträgen des Pensionisten.

Die neue EU-Verordnung gilt seit 1. Mai 2010 für alle EU-Länder. Eine Ausweitung auf den EWR-Raum, die Schweiz sowie Drittstaaten ist geplant. Zur Berechnung werden ausschließlich staatliche ausländische Pensionen herangezogen.

In den nächsten Tagen werden die Betroffenen von der TGKK einen Brief erhalten, damit sie auf die Nachzahlung vorbereitet sind. Österreichweit sind ca. 120.000 Pensionisten betroffen, in Tirol rund 14.000.

Im September folgt nochmals ein österreichweit einheitliches Verständigungsschreiben an die Betroffenen, mit dem Ersuchen, den vollständigen und aktuellen Stand der bezogenen Renten/Pensionen bekannt zu geben und durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu bescheinigen. Eine Nachverrechnung der Krankenversicherungsbeiträge ist ab 1. Mai 2010 vorzunehmen. Der Vorschreibebeginn wird voraussichtlich im Jänner 2011 erfolgen.

Für eventuelle Rückfragen zur Einhebung ist unter der Nummer 05 9160-1100 eine Telefon-Hotline eingerichtet.
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