Für welche Untersuchungen ist eKOS vorgesehen?
- Computertomographie (CT)
- Magnetresonanztomographie (MRT)
- nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen
- klinisch-psychologische Diagnostik
- Knochendichtemessungen
- Röntgen-Therapie (ab Mitte 2019)
- Röntgen-Untersuchungen (ab Mitte 2019)
- Sonographie - Ultraschall (ab Mitte 2019)
Wie funktioniert eKOS für Patienten?
- Zuweisung: Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin erstellt die Zuweisung am Computer.
- Benachrichtigung wählen: Geben Sie in der Ordination Ihre Mobiltelefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse (bzw. die einer Kontaktperson) bekannt.
- Sofort-Check der Bewilligungspflicht: Wenn die Untersuchung bewilligt ist, wird die elektronische Zuweisung automatisch an die TGKK geschickt.
- Ihre Benachrichtigung: Sie erhalten eine kostenfreie SMS oder E-Mail mit Ihrem Antragscode.
- Wenn bewilligungsfrei: Terminvereinbarung mit Antragscode und Sozialversicherungsnummer ist sofort möglich – kontaktieren Sie jene Institution, welche die Untersuchung durchführt.
- Wenn bewilligungspflichtig: Sie werden von der TGKK automatisch per SMS und/oder E-Mail benachrichtigt.
Welche Vorteile habe ich durch eKOS?
- Sie erfahren sofort, ob Ihre Behandlung bewilligungspflichtig ist oder nicht.
- Die Einreichung bei der TGKK erfolgt automatisch.
- Sie können den aktuellen Stand der elektronischen Bewilligung jederzeit auf dem Portal MeineSV einsehen ( Handysignatur notwendig).
- Sie ersparen sich den Weg zur TGKK.
- Die elektronische Bewilligung gilt drei Monate, sofern sie für die Untersuchung innerhalb des ersten Monats abgerufen wird.
Wo kann ich mich näher über eKOS informieren?
- Internetportal: sozialversicherung.at/ekos,
- Serviceline für Internetdienste der österreichischen Sozialversicherung: Telefon 050 124 33 11 (für allgemeine und technische Anfragen zu eKOS und MeineSV)